EU-Landwirte müssen alle Bedingungen für Sozialleistungen erfüllen
Im Rahmen der Bemühungen um eine sozialverträgliche Landwirtschaft müssen Landwirte und Arbeitgeber in der gesamten Europäischen Union ab diesem Jahr bei der Beantragung von Leistungen die Bedingungen für Sozialleistungen erfüllen. Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen, wie z.B. Kürzungen der EU-Förderung. Das Landwirtschaftsministerium hat eine überarbeitete Methodik für die Anwendung von Sanktionen bei Nichteinhaltung der Förderbedingungen zur öffentlichen Konsultation gestellt.
Die EU-Sozialhilfebedingungen verpflichten die Arbeitgeber von Landwirten, die Sicherheit und die Rechte der in der Landwirtschaft tätigen Personen zu schützen, indem sie dafür sorgen, dass Arbeitsverträge abgeschlossen und eingehalten werden, dass gefährliche Geräte und Maschinen sicher verwendet werden usw. Die Sozialhilfebedingungen für die Arbeitgeber von Landwirten sind keine neuen Anforderungen, da sie auf EU-Richtlinien beruhen, deren Bestimmungen in nationales Recht umgesetzt worden sind. Dies bedeutet, dass die Landwirte die geltenden nationalen Rechtsvorschriften kennen und sicherstellen sollten, dass ihre Arbeitnehmer die vorgesehenen sozialen Garantien erhalten.
>Im Rahmen des Modells der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU sind die sozialen Bedingungen Teil des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands (GLÖZ) und der Bewirtschaftungsauflagen und für die Begünstigten obligatorisch, d. h. sie sind an den Erhalt von Direktzahlungen und die Unterstützung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen des litauischen Strategieplans für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 2023– 2027 gebunden. Antragstellern, die gegen die Rechte und die Sicherheit der Arbeitnehmer verstoßen, werden die Zahlungen um einen bestimmten Prozentsatz gekürzt.
Die Sanktionsregelung gilt für Anträge auf Unterstützung für landwirtschaftliche und andere Bereiche sowie für die Viehzucht, die ab 2025 eingereicht werden.
Das Landwirtschaftsministerium hat bereits eine Reihe von Konsultationen mit den Sozialpartnern durchgeführt, um den gerechtesten und wirksamsten Mechanismus für die Einhaltung der sozialen Förderbedingungen und die Anwendung von Sanktionen zu ermitteln. Unter Berücksichtigung ihrer Vorschläge wurde der Entwurf einer Methodik für die Anwendung von Sanktionen bei Verstößen gegen die Förderbedingungen ausgearbeitet und zur öffentlichen Anhörung vorgelegt.
Kommentare und Anregungen sind bis heute erbeten. 16. Januar dieses Jahres
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