EG schlägt angesichts der Proteste eine Lockerung der Agrarvorschriften vor
Nach monatelangen heftigen Protesten in verschiedenen Ländern hat die Europäische Kommission (EK) am Freitag Pläne vorgestellt, die es den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) erlauben, die Umweltauflagen für Landwirte zu erhöhen.
Die Agrarpolitik passe sich den veränderten Realitäten an, sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Freitag. Die Kommission wird unsere Landwirte, die das Herzstück der EU-Ernährungssicherheit sind und an vorderster Front unserer Klima- und Umweltmaßnahmen stehen, weiterhin tatkräftig unterstützen.
Im Februar legten Proteste das politische Zentrum der EU in Brüssel lahm, als Landwirte mit Traktoren gegen die Bürokratie der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU protestierten. Die GAP stellt Subventionen bereit, um den Landwirten zu helfen, ihren Lebensunterhalt zu sichern, aber die Auszahlung der Mittel ist an strenge Umweltvorschriften gebunden.
Die GAP-Änderungen vom Freitag, die noch von den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament (EP) gebilligt werden müssen, würden dazu beitragen, die Vorschriften zu Themen wie Landnutzung und Fruchtfolge zu vereinfachen.
Die Landwirte wären nicht mehr verpflichtet, einen Teil ihrer Ackerflächen brach liegen zu lassen, und die Mitgliedstaaten müssten Landwirten, die freiwillig einen Teil ihrer Flächen brach liegen lassen, zusätzliche finanzielle Unterstützung gewähren. Außerdem schlägt die EG vor, die Vorschriften, die die Landwirte zu einer Fruchtfolge verpflichten, abzuschaffen und den Landwirten stattdessen die Möglichkeit zu geben, sich für eine Diversifizierung der Kulturen zu entscheiden. Allerdings müsste jeder Mitgliedstaat die Diversifizierung als Alternative zur Fruchtfolge gesondert genehmigen. Außerdem sollen die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Umweltvorschriften im Falle extremer Witterungsbedingungen zu lockern.
Es wird jedoch ein langer Prozess sein, bis die vorgeschlagenen Änderungen in EU-Recht umgesetzt werden können.
Die EU und die EU-Mitgliedstaaten können zunächst eigene Änderungsvorschläge zu den Vorschlägen erarbeiten. Die Unterhändler werden sich dann hinter verschlossenen Türen treffen, um einen Kompromiss zu finden, der dann vom Parlament und den Ministern der Mitgliedsstaaten gebilligt werden muss.