"Mehr als 3 000 Kilogramm mit Salmonellen verseuchtes Fleisch in der Maxima-Kette
Während der Weihnachtszeit preisen die PR-Spezialisten des Einzelhandels Rabatte an und bieten sogar Kochrezepte an. Doch die Verbraucher sollten beim Kauf vorsichtiger sein und prüfen, ob sie die Produkte an den Supermarkt zurückschicken müssen. Die meisten gemeldeten Fälle betrafen bisher Fleisch, das von „Maxima“ vertrieben wurde.
In einem kurzen Zeitraum – bis zu fünf Fälle
Litauens größter Einzelhändler „Maxima“ hat zwischen dem 25. November und dem 10. Dezember 3 162 kg mit Salmonellenbakterien kontaminiertes Hühner- und Schweinefleisch auf dem Markt verteilt.
Am 25. November wurde im Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) gemeldet, dass Salmonella Enteritidis in frischen Hähnchenschenkeln aus Polen gefunden wurde. Zwei Tage später wurde in der Lagerhalle/Tiefkühltruhe von UAB "Maxima LT" ebenfalls frisches entbeintes Schweinenackenfleisch mit Salmonellenbakterien kontaminiert gefunden.
Am 28. November wurde Salmonella Infantis in frischen Hähnchenvierteln aus Polen nachgewiesen, wiederum mit "Maxima“ als Empfänger. Darüber hinaus wurde am 29. November in frischen Hähnchenflügeln aus Polen das gleiche Bakterium Salmonella Infantis nachgewiesen. Auch diese Sendung war an Maxima versandt worden. >Am 10. Dezember wurde außerdem das Vorhandensein von Salmonellen in 924 kg WELLDONE-Hähnchenflügelhälften gemeldet, die von UAB "Maxima LT" auf den Markt gebracht wurden.
Erst nach den Berichten aus Polen reagierte das Gesundheitsministerium
Auf Nachfrage am 6. Dezember, was mit den jüngsten Fällen geschehen sei, versprachen Vertreter der Supermarktkette „Maxima“, innerhalb einer Woche zu antworten, hielten ihr Versprechen aber nicht ein.
Der Staatliche Lebensmittel- und Veterinärdienst (VMVT) hat sich an „Agrobitei“ gewandt und um weitere Informationen über das von „Maxima“ vertriebene salmonellenverseuchte Fleisch gebeten.
Interessanterweise kamen die Meldungen über kontaminiertes Fleisch aus Polen. Dies ließ dem VMVT keine andere Wahl, als Nachforschungen anzustellen.
„Nach den RASFF-Meldungen der zuständigen Behörde in Polen führte die VMVT eine Untersuchung durch und erließ Entscheidungen an UAB „Maxima LT" (Marijampolės g. 27, Kaunas r.) über das Verbot des Inverkehrbringens der in den RASFF-Meldungen genannten Produktmengen", so die VMVT und fügte hinzu, dass die VMVT in allen Fällen nach Erhalt der RASFF-Meldungen außerplanmäßige Inspektionen durchführt.
In diesem Fall hat die VMVT gegen „Maxima“ Verstoßprotokolle wegen Verletzung des Lebensmittelgesetzes ausgestellt und das Inverkehrbringen von mehr als 3 Tonnen Fleisch verboten sowie die Rücknahme der vertriebenen Produkte bei den Verbrauchern angeordnet.
„Das Unternehmen muss die unsicheren Mengen innerhalb der festgelegten Frist zurückholen und das Gesundheitsministerium über deren Vernichtung informieren. Dieser Prozess unterliegt der vollen Kontrolle des VMVT, so der VMVT.
„ „ „ „ Agrobitei“.
Einschränkungen können gelten
Je mehr wir uns mit diesem Kontrollsystem befasst haben, desto mehr Fragen tauchen auf. So schränkt das MOI nicht nur die Tätigkeit bestimmter Unternehmen ein, sondern setzt sie je nach Schwere und Häufigkeit der Verstöße auch auf eine Liste mit höherem oder niedrigerem Risiko.
Sie können hier die Unternehmen finden, die Beschränkungen unterliegen. Auffallend ist, dass die VMA vor allem kleine Produzenten auflistet, wie zum Beispiel den Betrieb "Dobilas" (wegen Verstößen gegen die Futtermittelkennzeichnung). Wenn ein Unternehmen mit Krankheitserregern kontaminierte Lebensmittel auf dem Markt vertreibt, entsteht der Eindruck, dass dies für den VMVT keine besonders schwere Sünde ist. Denn weder die Supermarktkette „Maxima“ im Allgemeinen noch mindestens ein „Maxima“ -Supermarkt stehen auf dieser Liste der Handlungsbeschränkungen.
Nur ein „Maxima“
Interessant ist auch, dass die Unternehmen in 4 Risikogruppen eingeteilt werden. Die Lebensmittelunternehmer werden in 4 Risikogruppen eingeteilt: hohes, mittleres, geringes und sehr geringes Risiko (...). Die Unternehmen werden nach den festgelegten Kriterien nach der Registrierung/Zulassung des Betreibers und nach der staatlichen Lebensmittel- und Veterinärkontrolle in die entsprechende Risikogruppe eingestuft“, – erklärte das MoHVT.
Auf die Frage, ob die Kette nach diesen Berichten über „Maxima“ in irgendeine Gruppe eingestuft wird, sagte das MoHVT, dass die Kette aus einer großen Anzahl von Einheiten (Lagerhäuser, Supermärkte) besteht.Nur nach wiederholten Nachfragen teilte das MoHVT mit, dass „Maxima“, mit Sitz im Bezirk Kaunas, als Unternehmen mit mittlerem Risiko eingestuft wurde. Die anderen „Maxima“ Betriebe, die salmonellenverseuchtes Fleisch besaßen und vertrieben, wurden bisher in keine Risikogruppe eingestuft.
Muss Fleisch zurückholen
Die letzte Frage ist nun, ob „Maxima“ es geschafft hat, das Fleisch, das bereits im Rahmen der Verbote verkauft wurde, von den Verbrauchern zurückzuholen.
„Das Unternehmen wurde angewiesen, die Verbraucher dringend zu informieren und die an sie verteilten Produkte zurückzunehmen“, – sagt das MoHVT.
Innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens muss „Maxima“ das MoI über die Vertriebsstellen, die Mengen der zurückgenommenen und vernichteten unsicheren Produkte informieren.
„Das Unternehmen wurde außerdem angewiesen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Zuverlässigkeit des Lieferanten zu gewährleisten und innerhalb einer dringenden Frist Schritte zu unternehmen, um die Sicherheit der an die Verbraucher gelieferten Lebensmittel zu gewährleisten. Das Unternehmen muss das Lebensmittel- und Veterinäramt über diese Maßnahmen und die zu treffenden Vorkehrungen informieren", schließt das Staatliche Lebensmittel- und Veterinäramt.
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