Süßwarenriese Perfetti Van Melle gewinnt Streit in Litauen um Chupa Chups-Getränk

Maisto produktai prekybos centre.

Das Unternehmen „Greita ripe“ hat in Litauen illegal kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke „Chupa Chups“ vertrieben, die in Südkorea hergestellt wurden, und muss daher 20 Tausend Euro an den Eigentümer der Marke,   einen der größten Hersteller von Süßigkeiten und   Kaugummi in der Welt, das italienisch-niederländische Unternehmen „Perfetti Van Melle“, das auch der größte Hersteller von   Kaugummi ist, zahlen. Das Gericht entschied, dass das Unternehmen 20 Millionen Euro Schadenersatz zahlen muss.

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Das litauische Berufungsgericht entschied am 10. Juli, dass das Unternehmen die Getränke in Litauen ohne die Zustimmung von „Perfetti Van Melle“ vertrieben habe, und bestätigte damit die Entscheidung des Regionalgerichts Vilnius vom 27. Februar.

Das Gericht entschied, dass die Marke des italienischen Unternehmens dessen geistige Eigentumsrechte verletze.

Das italienische Unternehmen besitzt mehr als 350 Marken, die von dem Wort "Chupa Chups" dominiert werden, und seine Produkte werden in 160 Ländern vertrieben.

„Die Beklagte („Fast River“ – BNS) hat nicht bewiesen, dass sie ein rechtmäßiger Parallelimporteur ist, und das Gericht wies daher ihre Argumente zurück, dass der Kläger („Perfetti Van Melle“ – BNS) nicht das Recht habe, ihr den Vertrieb von „Chupa Chups“ kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken“ auf dem Markt der Europäischen Union zu verbieten, so das Gericht in seinem Urteil.

„Perfetti Van Melle“ versicherte, dass „Namyang Dairy.co“ Getränke nie für den Markt der Europäischen Union bestimmt waren und dass „Greita rivers“ die Getränke nicht von den drei zum Vertrieb in der EU berechtigten Unternehmen („Global Food Trade“, „Korina Trade“ und „Kuchnie Swiata“) oder von deren Zwischenhändlern, sondern von dem nicht mit ihnen verbundenen lettischen Unternehmen „Top Food“ erworben hatte.

Das italienische und das niederländische Unternehmen beantragten außerdem, „Greitas rivera“ zu verpflichten, alle in ihrem Besitz befindlichen oder ihren Händlern übergebenen Getränke zu vernichten, aber beide Seiten gaben dem Gericht gegenüber an, dass der Handel mit diesen Getränken inzwischen eingestellt worden sei und sich keine Getränkereste mehr in ihren Lagern befänden, so dass das Gericht den Antrag abwies.

„Quick River“ argumentierte vor Gericht auch, dass die Rechte des Inhabers der Marke „Perfetti Van Melle“ erloschen seien, aber die Gerichte stellten fest, dass das litauische Unternehmen keine Beweise dafür vorgelegt hatte.  

„Greita rivers“ forderte das italienische Unternehmen auf, dem Gericht einen Vertrag mit „Chupa Chups“, einem Getränkehersteller in Südkorea „Namyang Dairy.co.Ltd“ vorzulegen, der nach Angaben des litauischen Unternehmens eine Lizenz für den weltweiten Vertrieb der Waren erhalten hat, aber der Vertrag wurde im Gerichtsverfahren nicht vorgelegt. 

Den Parteien ist es bisher nicht gelungen, den Streit gütlich beizulegen.

Die Entscheidung des Berufungsgerichts ist sofort in Kraft getreten, kann aber noch beim Obersten Gerichtshof von Litauen angefochten werden.

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