Wenn ein Baum auf ein Haus oder eine Straße zu stürzen droht
Um zu verhindern, dass das Dach Ihres Hauses, Ihre Nebengebäude, Zäune und Straßen auf Sie stürzen, ist es wichtig, die ersten Anzeichen eines Notfalls rechtzeitig zu erkennen, um ihn zu verhindern. Wie können Sie vorhersagen, dass ein Baum auf Ihrem Grundstück die Ursache für einen Unfall sein könnte?
Was sind gefährliche Bäume?
Werfen wir zunächst einen Blick auf die häufigsten Ursachen, die einen Baum zu einer Gefahr für die Umwelt und den Menschen machen.
• Naturkatastrophen: Sturm, Sturmböen, Orkan, Blitzschlag, Überschwemmungen, etc.
• Mechanische Einwirkungen von außen: ein Baum wird von einem Auto angefahren, von Baumaschinen beschädigt, durch einen umgestürzten oder abgeschnittenen Ast eines Nachbarbaums beschädigt usw.
• Baumkrankheiten (insbesondere am Stamm): Cytosporose, Bakterienbrand usw.
• Baumschädlinge: Schnurrbartkäfer, Goldkäfer, Borkenkäfer, Knollenblätterpilze usw.
Anzeichen für einen Notbaum
Anhand bestimmter Anzeichen, die darauf hindeuten, dass ein Notbaum so schnell wie möglich gefällt werden muss, lässt sich die drohende Umsturzgefahr eines Baumes schon im Vorfeld erkennen.
• Große Risse im Stamm und in den Skelettästen, Spaltung des Stammes.
• Schälen der Rinde über einen großen Bereich des Baumes.
• Symptome von Stammfäulekrankheiten, wie holzzerstörende Eschenpilze.
• Blatt- und Nadelabwurf zu untypischen Zeiten, vor allem wenn dies mit Aststerben einhergeht.
• Der Stamm ist voller Höhlungen.
• Der Stamm neigt sich um mehr als 45 Grad. In den meisten Fällen wird ein Winkel von 45 Grad als Notfall betrachtet.
• Der Baum wächst sehr nah am Wasser (Fäulnis des Wurzelsystems bleibt oft unbemerkt);
• Gebrochene und überhängende Kronenteile (in manchen Fällen kann der Baum aber noch gerettet werden).
Vorbeugung gegen das Umstürzen von Bäumen
Natürlich haben wir keine Kontrolle über die Geschwindigkeit und Stärke von Orkanen oder anderen Naturphänomenen. Aber wir können den Schaden, den ein umstürzender Baum verursacht, verringern oder ganz vermeiden. Hier sind einige Tipps von Baumpflegern (Fachleute für Baumpflege und Baumschnitt).
Pflanzen Sie Bäume weit weg von Häusern, Zäunen, Straßen und anderen Gebäuden. Für hohe Bäume (über 15 m) beträgt der empfohlene Abstand 3 m, für mittelgroße Bäume (10-15 m) 2 m und für Zwergbäume (bis 10 m) 1 m.
Pflanzen Sie keine Baumarten, die statistisch gesehen am häufigsten Opfer von Sturmschäden werden, wie z. B. amerikanischer Ahorn, Fichte, Espe und Pappel, in der Nähe von Häusern oder anderen Nebengebäuden. Überlegen Sie sich sorgfältig den Standort von Pflanzen mit einem flachen Wurzelsystem (Moorbirke, Roteiche, Ahorn, Robinie, Zypresse, Thuja, Sedum, Magnolie, Sumach).Zur rechtzeitigen Entfernung befallener Äste siehe Gartenbaum-Krankheits- und Schädlingspräventionskalender. Formen Sie die Kronen der Bäume auf dem Grundstück nach den Empfehlungen von Baumsachverständigen.Schützen Sie die Bäume vor Sonnenbrand: Bleichen Sie die Bäume im Herbst und vergessen Sie nicht, den Stammanstrich im Spätwinter/Frühjahr zu erneuern.
Wenn Sie ein neues Grundstück kaufen, sollten Sie unbedingt einen professionellen Baumpfleger konsultieren, der Ihnen sagen kann, welche Bäume in Zukunft zu einer Gefahr für Ihr Grundstück werden könnten, und der Ihnen Möglichkeiten für den Umgang mit eventuell auftretenden Problemen aufzeigt.
An wen Sie sich wenden können, wenn Sie einen Baum fällen müssen
Welche Fragen könnten Sie haben, wenn Sie einen Baum auf Ihrem Grundstück fällen müssen? Sie haben ihn gepflanzt, Sie fällen ihn, wenn Sie ihn brauchen. Aber so einfach ist das nicht. Um eine Genehmigung zum Fällen oder intensiven Beschneiden eines Baumes zu erhalten, muss der Grundstückseigentümer einen Antrag bei der Gemeinde stellen. Vor allem, wenn es sich bei den Bäumen auf dem Grundstück um Bäume handelt, die unter Naturschutz stehen. Jede Gemeinde stellt die Genehmigung zum Fällen von Bäumen individuell aus. Die Gemeinden haben ihre eigenen Vorschriften. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften und die unerlaubte Fällung eines geschützten Baumes kann mit einer Geldbuße zwischen 60 und 200 € geahndet werden (gemäß dem Gesetzbuch für Ordnungswidrigkeiten).
Was sind schützenswerte Bäume? Das Umweltministerium teilt mit, dass Eichen, Eschen, Ahorn, Ulmen, Hainbuchen, Hainbuchen, Bergahorn, Buchen, Ulmen, Lärchen, Linden, Lärchen, Birken, Kiefern mit einem Durchmesser von 30 cm oder mehr auf landwirtschaftlichen Flächen, anderen landwirtschaftlichen Flächen und auf privaten Flächen, die für Erholungszwecke genutzt werden, geschützte Bäume sind.
Eine Fällgenehmigung für einen geschützten Baum ist jedoch nicht erforderlich, wenn sich der Baum in einem Notzustand befindet und die Fällung/Sägearbeiten so schnell wie möglich durchgeführt werden müssen, z.B. wenn ein Natur-, Verkehrs- oder sonstiges Ereignis den geschützten Baum zu einem Notbaum macht und die Öffentlichkeit, ihr Eigentum, Gebäude oder die Verkehrssicherheit gefährdet.In diesem Fall müssen die Personen, die die Fällarbeiten durchführen, die Gemeinde innerhalb von 3 Arbeitstagen schriftlich unter Angabe des Standortes des zu schützenden Baumes und unter Beifügung von 3 Fotos, die die Ansicht vor der Durchführung der Arbeiten und den gefällten Notbaum aus der Liste der zu schützenden Pflanzen von verschiedenen Seiten zeigen, informieren.
In der Stadt besteht die Lösung für dieses Problem darin, dass die Bewohner des Gebäudes sich an den Hausverwalter wenden, um einen Notbaum in der Nähe des Wohnblocks zu fällen. Der Verwalter muss eine Umfrage unter den Bewohnern des Wohnblocks organisieren, um herauszufinden, ob der Baum gefällt oder beseitigt werden soll. Für eine positive Antwort ist die Zustimmung von mehr als der Hälfte der Bewohner des Gebäudes erforderlich. Der Hausverwalter beantragt dann bei der Gemeinde eine Fällgenehmigung mit einem Antrag, Fotos des Notbaums und einer Skizze, auf der das Haus und der Baum eingezeichnet sind. Nachdem er die Genehmigung der Umweltschutzabteilung der Stadtverwaltung erhalten hat, organisiert der Verwalter die Fällung des Baumes und lädt dazu Spezialisten ein.
>